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   BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13   

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https://dejure.org/2013,36617
BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13 (https://dejure.org/2013,36617)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 9 B 60.13 (https://dejure.org/2013,36617)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 9 B 60.13 (https://dejure.org/2013,36617)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 Abs 1 VwGO, § 586 Abs 2 S 1 ZPO, § 589 ZPO
    Fristbeginn für Wiederaufnahme des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel bei Verwerfung der Klage wegen Nichteinhaltung der Notfrist als Revisionszulassungsgrund i.R.d. "Unterdrückung" von Schlussrechnungen

  • rewis.io

    Fristbeginn für Wiederaufnahme des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel bei Verwerfung der Klage wegen Nichteinhaltung der Notfrist als Revisionszulassungsgrund i.R.d. "Unterdrückung" von Schlussrechnungen

  • rechtsportal.de

    Verfahrensmangel bei Verwerfung der Klage wegen Nichteinhaltung der Notfrist als Revisionszulassungsgrund i.R.d. "Unterdrückung" von Schlussrechnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
    Der positiven Kenntniserlangung im Sinne des § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO steht es nämlich gleich, wenn sich eine Partei der Kenntnis relevanter Tatsachen bewusst verschließt (Reinhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 586 Rn. 2; BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - NZA 2003, 453 ).
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 6 ZB 13.501

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegung der Zulassungsgründe;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
    Ausweislich der Begründung der an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gerichteten Verfassungsbeschwerde vom 29. April 2013, die dem Aussetzungsantrag in dem Verfahren 6 ZB 13.501 vom 1. Mai 2013 beigefügt war, war ihm bereits zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 im Wortlaut bekannt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere jeweils für sich selbständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur dann Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund zu jedem der Entscheidungsgründe vorgetragen und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15; stRspr).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
    Der Kläger habe erst am 13. Juni 2013 den am 30. April 2013 amtlich veröffentlichten Tenor des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) erhalten und sich die Begründung der Entscheidung sodann besorgen müssen.
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