Rechtsprechung
BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 152 Abs 1 VwGO, § 586 Abs 2 S 1 ZPO, § 589 ZPO
Fristbeginn für Wiederaufnahme des Verfahrens - Wolters Kluwer
Verfahrensmangel bei Verwerfung der Klage wegen Nichteinhaltung der Notfrist als Revisionszulassungsgrund i.R.d. "Unterdrückung" von Schlussrechnungen
- rewis.io
Fristbeginn für Wiederaufnahme des Verfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensmangel bei Verwerfung der Klage wegen Nichteinhaltung der Notfrist als Revisionszulassungsgrund i.R.d. "Unterdrückung" von Schlussrechnungen
- rechtsportal.de
Verfahrensmangel bei Verwerfung der Klage wegen Nichteinhaltung der Notfrist als Revisionszulassungsgrund i.R.d. "Unterdrückung" von Schlussrechnungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 BV 13.1273
- BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
Der positiven Kenntniserlangung im Sinne des § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO steht es nämlich gleich, wenn sich eine Partei der Kenntnis relevanter Tatsachen bewusst verschließt (…Reinhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 586 Rn. 2; BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - NZA 2003, 453 ). - VGH Bayern, 03.05.2013 - 6 ZB 13.501
Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegung der Zulassungsgründe; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
Ausweislich der Begründung der an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gerichteten Verfassungsbeschwerde vom 29. April 2013, die dem Aussetzungsantrag in dem Verfahren 6 ZB 13.501 vom 1. Mai 2013 beigefügt war, war ihm bereits zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 im Wortlaut bekannt. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere jeweils für sich selbständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur dann Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund zu jedem der Entscheidungsgründe vorgetragen und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15; stRspr). - BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus BVerwG, 21.11.2013 - 9 B 60.13
Der Kläger habe erst am 13. Juni 2013 den am 30. April 2013 amtlich veröffentlichten Tenor des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) erhalten und sich die Begründung der Entscheidung sodann besorgen müssen.